Aktienhandel Henning Gold Mines Inc – Aufhebung des Handelsverbotes

Am 26 September 2014 hat die Henning Gold Mines Inc. über deren Anwälte die geforderten technischen Reports gemäß dem Standard NI 43-101 nebst weitergehenden Erläuterungen der British Columbia Securities Commission (BCSC) eingereicht. Diese Reports werden jetzt von der BCSC geprüft.

In Canada, British Columbia, gelten für Minen-Gesellschaften (Bergbaugesellschaften) strenge Regeln, welche Informationen bezüglich der Darstellung von Explorationsergebnissen gelten bzw. in welcher Form diese veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob die besagten Gesellschaften börsennotiert sind oder nicht.

„Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen diese davon aus, dass die Prüfungsarbeiten bei der BCSC ca. 2/3 Wochen in Anspruch nehmen dürfte“, sagt Peter Prasch Geschäftsführer der Canada Gold Trust GmbH.

Nach positivem Abschluss der Prüfung wird das vorübergehende Handelsverbot  (CTO=einstweilige Verfügung) von der BCSC wieder aufgehoben. 

HENNING
GOLD MINES INC.

2800 Park Place, 666 Burrard Street British Columbia
V6C 2Z7 Vancouv Canada

Email : contact@henninggoldmines.com
http://www.henninggoldmines.com
Tel : +1 7787856305
Fax :